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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Servicestelle.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Elternbeiträge erhoben?

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der aktuellsten Fassung der „Satzung der Stadt Ennepetal über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, für die Kindertagespflege und Förderung der Kindertagespflege - Elternbeitragssatzung – "

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben - wenn Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wird immer eine Gehaltsabrechnung von Dezember des Vorjahres bzw. eine aktuelle Gehaltsabrechnung (KEINE LOHNSTEUERBESCHEINIGUNGEN!) - bei erhöhten Werbungskosten und/oder Gewerbeeinkünften sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung letzter vorliegender Steuerbescheid -ggf. Belege Minijob, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid, Elterngeldbescheid sowie Nachweise über Unterhaltsleistungen Belege müssen in Kopie eingereicht werden (ggf. per E-Mail als .PDF- Datei)!

Kann eine Änderung des Elternbeitrages nach Festsetzung erfolgen?

Durch eine tatsächliche rückwirkende Elternbeitragsprüfung können sich rückwirkend Änderungen der Elternbeitragsstufe ergeben. Rückwirkende Einkommensprüfungen werden anhand von Gehaltsabrechnungen Dezember bzw. bei Einkünften aus Gewerbe usw. anhand des Einkommensteuerbescheides des betreffenden Jahres durchgeführt. Das Einkommen muss jährlich lückenlos belegt werden. Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden erstattet, Nachforderungen sind rückwirkend zu leisten.

Mein Einkommen ändert sich im laufenden Jahr. Was muss ich tun?

Die Einkommensbelege, welche die Änderungen des Einkommens aufweisen sind der Festsetzungsstelle zu übermitteln. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die letzte Abrechnung des vorherigen Arbeitgebers, sowie die erste komplette Gehaltsabrechnung des neuen Arbeitgebers notwendig um das laufende Beitragsjahr zu berechnen. Nach Eingang der Unterlagen erfolgt eine Hochrechnung des Einkommens für das Kalenderjahr und Sie erhalten einen Änderungsbescheid. Bitte passen Sie die Elternbeitragszahlungen erst nach Erhalt eines Änderungsbescheides an.

Was muss ich veranlassen, wenn ich umziehe?

Die Einrichtung, sowie die Festsetzungsstelle sind über die neue Anschrift zu informieren.

Was ist zu veranlassen, wenn die Eltern sich trennen?

- Mitteilung an die Festsetzungsstelle - Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der häuslichen Trennung (hier: Ummeldedatum des neuen Wohnsitzes) - Nachweis über Unterhalt - ggf. aktuelle Einkommensbelege

Warum SEPA Lastschriftmandat?

Bei einem Dauerauftrag müssten die Änderungen des Elternbeitrages von den Beitragspflichtigen vorgenommen werden (z.B. Änderung des Elternbeitrages aufgrund Änderung der Einkommensverhältnisse, Änderung von Kinder unter 3 Jahre auf Kinder über 3 Jahre, Änderung der Betreuungsstunden usw., löschen des Dauerauftrages aufgrund des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres vor der Einschulung). Bei dem SEPA Lastschriftverfahren erfolgen diese Zahlungsanpassungen automatisch und ohne großen Aufwand für den Beitragszahler.

Ich möchte den Elternbeitrag gerne abbuchen lassen - was muss ich tun?

SEPA Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben an die Festsetzungsstelle.

Was muss ich tun, wenn ich Elternbeiträge steuerlich absetzen möchte?

Elternbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden. Dazu reichen Sie bitte den Festsetzungsbescheid und die Kontoauszüge als Zahlungsbelege beim Finanzamt ein. Bescheinigungen über die gezahlten Beiträge werden nicht gefertigt.

Ich habe Fragen zum Stand meines Elternbeitragskontos bzw. zu meinen Einzahlungen. Wo erhalte ich Antworten?

Die Stadtkasse ist für den Zahlungsverkehr zuständig. Bitte halten Sie für Rückfragen zum Zahlungsverkehr Ihr Kassenkonto bereit (es beginnt mit 46... und Sie finden dieses auf Ihrem Festsetzungsbescheid).

Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um den Kita-Navigator?

Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an unsere Servicestelle.

Warum muss ich mein Kind vormerken lassen?

Der Kita-Navigator ist das zentrale Vormerksystem an dem sich alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (kurz: Kitas) in Ennepetal beteiligen. Hier werden alle Kinder erfasst, die einen Kita-Platz suchen und die Vormerkungen an die jeweiligen Kitas weitergeleitet.

Wie lange muss ich circa auf einen Betreuungsplatz für mein Kind warten?

Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen regionalen Nachfrage ab. Eine grundsätzliche Aussage zur Wartezeit kann daher nicht gegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Kitas oder auch in unserer Servicestelle: Jugendamt.

Wie werde ich über den Stand meiner Vormerkungen informiert?

Sie haben die Möglichkeit, sich einen persönlichen passwortgeschützten Eltern-Login einzurichten. Hier können Sie jederzeit den Status der jeweiligen Vormerkungen einsehen. Falls Sie keinen Eltern-Login wünschen, erfolgt die Kommunikation auf dem postalischen Weg.

Was ist, wenn ein Kind ganz akut, also in einem besonders dringenden Fall, einen Platz braucht?

Wenn Sie in einem besonders dringenden Fall einen Betreuungsplatz brauchen, wenden Sie sich an unsere Servicestelle: Jugendamt. Registrieren Sie sich aber in jedem Fall auch im Kita-Navigator für ein Betreuungsangebot. Sie können sich selbstverständlich auch direkt an eine Kita wenden. Diese nimmt aber nur die Vormerkung für die jeweilige Kita vor.

Mein Kind wird erst im Oktober drei Jahre alt. Kann ich es trotzdem schon im August für eine Betreuung ab drei Jahren vormerken lassen?

Ja. Alle Kinder, die vor dem 01.11 eines Jahres drei Jahre alt werden, können im August des gleichen Jahres für eine Betreuung ab drei Jahren berücksichtigt werden.

Mein Kind hat eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung. Was muss ich tun. um für mein Kind einen geeigneten Kita-Platz zu erhalten?

Tageseinrichtungen für Kinder sind grundsätzlich offen für eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung oder mit besonderem Förderbedarf.

In wie vielen Kitas kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen lassen beziehungsweise vormerken lassen?

Hier ist Ihnen keine Grenze gesetzt. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in unzähligen Kitas auf die Warteliste setzen lassen, denn es kommt in jedem Fall zu einem persönlichen Kennenlernen in der Kita. Die Auswahl Ihrer Wunschkitas sollte so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann.

Ist es möglich Präferenzen für eine bestimmte Kita einzugeben?

Nein, eine Priorisierung ist im "Kita-Navigator" nicht möglich. Erhalten Sie für ein Kita-Jahr mehrere Zusagen, unterzeichnen Sie bitte schnellstmöglich den Vertrag für Ihre bevorzugte Kita und teilen allen anderen Kitas, von denen Sie eine Zusage erhalten haben, schnellstmöglich fernmündlich ihre Absage mit, damit die Plätze anderweitig vergeben werden können.

Erhalten die Kitas Infos darüber, ob mein Kind noch bei anderen Kitas vorgemerkt ist?

Grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es eine Ausnahme, nämlich wenn Sie sich ohne Eltern-Login bei einer weiteren Kita vormerken möchten. In dieser Kita kann man dann den bestehenden Datensatz aufrufen und übernehmen. Aufgrund dieser Tatsache kann dann geschlossen werden, dass Ihr Kind in mindestens einer weiteren Kita vorgemerkt ist. Datenschutzrechtlich ist dass jedoch unbedenklich. Die andere Kita-Leitung kann aber nicht sehen, in wie vielen und in welchen Kitas Ihr Kind noch vorgemerkt ist.

Muss ich mich vorher registrieren lassen um den Kita-Navigator zu nutzen?

Nein, eine vorherige Registrierung ist für die Nutzung des Kita-Navigators nicht erforderlich. Die abschließende Einrichtung eines "Eltern-Login" ist optional und freiwillig. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse angeben und als Kontaktart "per Mail" auswählen. Falls Sie als Kontaktart "per Post" auswählen, wird die Einrichtung eines "Eltern-Logins", trotz angegebener E-Mail-Adresse, ausgeschlossen.

In welcher Reihenfolge verläuft die Vormerkung?

Zunächst suchen Sie nach Kitas unter bestimmten Suchkriterien, die Sie angeben können. Beachten Sie bitte, dass Sie entweder im Umkreis von mindestens einem Kilometer um Ihren Wohnort oder nach einem oder mehreren Stadtteilen suchen. Die Auswahl beider Kriterien ist nicht sinnvoll. Anhand der angezeigten Suchergebnisse schauen Sie sich das Profil einer Kita an, wählen diese aus oder gehen zurück zur Auswahlliste. Diesen Arbeitsschritt wiederholen Sie für jede Kita die Sie auswählen möchten. Danach erfolgt die Eingabe der Daten der Erziehungsberechtigten und der Daten des Kindes.

Muss ich mich noch zusätzlich bei den Kitas vormerken lassen oder reicht die Online-Vormerkung über den Kita-Navigator?

Die Online-Vormerkung über den Kita-Navigator reicht generell aus. Die Kitas werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Es steht Ihnen aber frei, selbst Kontakt mit der Kita aufnehmen, um sich nach einem Besuchstermin bzw. Tag der offenen Tür zu erkundigen. In der Regel werden diese Termine auch im Profil der jeweiligen Kita im Kita-Navigator bekannt gegeben. Kitas einzelner Träger (z. B. Elterninitiativen) haben auf Ihrer jeweiligen zusätzlichen Internetseite noch weitere trägerspezifische Informationen zur Anmeldung. Bitte informieren Sie sich auch dort.

Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?

Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Kita, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen Kita. Das Prozedere ist vom jeweiligen Träger abhängig. Bitte beachten Sie vor der Unterzeichnung des Vertrages die Kündigungsfristen.

Was geschieht, wenn ich die zentrale Platzabsage vom Jugendamt bekomme?

Sofern Sie bei der Registrierung einen eigenen Eltern-Login eingerichtet haben, können Sie die Wiedervormerkung selbst einstellen. Falls Sie kein Eltern-Login besitzen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu den von Ihnen vorgemerkten Kitas auf und lassen sich wiedervormerken. Ihr Kind/Ihre Kinder bleiben dann im Vormerksystem stehen.

Bekomme ich über den Kita-Navigator garantiert einen Kita-Platz?

Die Eintragung im Kita-Navigator ist lediglich eine Vormerkung und keine Anmeldung. Das heißt, Sie setzen Ihr Kind mit der Vormerkung auf die Warteliste der ausgewählten Kita. Diese Warteliste ist dann die Basis für die Platzvergabe, die nach bestimmten Kriterien bzw. gesetzlichen Bestimmungen durch die jeweilige Kita-Leitung oder deren Träger erfolgt.

Kann ich mich auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über den Kita-Navigator vormerken lassen?

Im Kita-Navigator können Sie sich derzeit ausschließlich für einen Betreuungsplatz vormerken. Falls Sie eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater suchen, wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle: Jugendamt.

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten im Kita-Navigator gespeichert?

Ihre Daten werden selbstverständlich gelöscht, sobald Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält und somit nicht mehr auf der Warteliste einer Kita steht (Datenbereinigung zum 31.07. eines Jahres). Die Daten werden ausschließlich zur Vermittlung eines Kita-Platzes erhoben.

Warum setze ich Auswahlkriterien für meine Suche?

Wenn Sie vorab filtern, welche Kriterien Ihre gewünschte Kita erfüllen soll, findet das System genau die Kitas, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

Warum finde ich eine bestimmte Kita nicht im Navigator?

a.) Weil Sie diese durch die Auswahl Ihrer Kriterien unter Umständen ausgeschlossen haben.

Was mache ich nachdem die Suchergebnisse aufgelistet wurden?

Sie klicken auf den Namen einer Kita und können sich dann das Profil ansehen. Erst nach Durchsicht des Profils entscheiden Sie, welche Kita Sie für Ihr Kind auswählen möchten.

Was bedeuten die grauen und farblichen Haussysmbole in meiner Ergebnisliste?

Suchergebnisse werden standardmäßig mit einem grauen Haussymbol pro Kita dargestellt. Sobald Sie eine oder mehrere Kitas ausgewählt haben, wird das Haussymbol farbig

1. Kann ich das Geschwisterkind auch zu einem späteren Zeitpunkt vormerken lassen?

Ja, Sie haben in Ihrem Eltern-Login die Möglichkeit Geschwisterkinder hinzuzufügen oder können in der gewünschten Kita beziehungsweise in den gewünschten Kitas die Vormerkung vornehmen lassen falls Sie nicht über einen Eltern-Login verfügen.

Was heißt: "Verteilung der Kinder auf die Kitas"? (Entsteht nur, wenn Sie mindestens zwei Kinder vormerken.)

Standardmäßig werden in den von Ihnen ausgewählten Kitas alle Ihre registrierten Kinder vorgemerkt. Sollte dies nicht ihrem Wunsch entsprechen (aufgrund besonderer Betreuungswünsche für eines Ihrer Kinder), besteht die Möglichkeit, an dieser Stelle für einzelne Kinder auch Kitas wieder zu entfernen.

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten? Ist sichergestellt, dass die Daten nicht weiter gegeben werden

Ihre Daten werden selbstverständlich weder archiviert noch weiter gegeben. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Datenschutzerklärung.

Kann ich mehr als eine Muttersprache eingeben?

Ja, da es ein Freitextfeld ist kann z.B. griechisch/deutsch eingegeben werden.

Kann ich eine doppelte Staatsbürgerschaft eingeben?

Ja, da es ein Freitextfeld ist kann z.B. griechisch/deutsch eingegeben werden.

Was ist mit Kontaktart gemeint?

Bitte wählen Sie hier aus, in welcher Form die Kitas mit Ihnen in Kontakt treten können (per Email oder per Post). Wir empfehlen Ihnen, sich einen passwortgeschützten Eltern-Login einzurichten, damit Sie jederzeit Nachrichten von den Kita-Leitungen empfangen können. Falls Sie als Kontaktart "per Post" wählen, ist die Einrichtung eines Eltern-Logins nicht möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Kita-Leitungen Ihnen keine personenbezogenen Nachrichten per E-Mail zukommen lassen.

Warum richte ich mir einen eigenen Eltern-Login ein?

Dieser passwortgeschützte Bereich hält Sie mit Informationen seitens der gewählten Kitas auf dem Laufenden. Sie können hier jederzeit Nachrichten von den Kita-Leitungen empfangen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Kita-Leitungen Ihnen keine Nachrichten per E-Mail zukommen lassen. Ferner können Sie Ihr Kind hier für ein Folgejahr wiedervormerken, sofern Sie im gewählten Kita-Jahr keinen Platz in einer Kita erhalten haben. Darüber hinaus können Sie Ihre Suche jederzeit erweitern und weitere Kitas zu Ihrer Auswahl hinzufügen.

Was passiert, sobald ich einen eigenen Eltern-Login beantragt habe?

Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält einen Link, über den Sie zur Passwort-Vergabe weiter geleitet werden. Bitte setzen Sie Ihr Passwort spätestens 24 Stunden nach der Registrierung im Kita-Navigator. Falls Sie die zeitlichen Bedingungen nicht einhalten können, finden Sie in der E-Mail auch einen Link, der Sie zu einer erneuten Aktivierung der Passwort-Vergabe leitet (Passwort vergessen).

Ist der Eltern-Login Bedingung für die Vormerkung meines Kindes/meiner Kinder auf der Warteliste?

Nein, die Einrichtung eines Eltern-Login ist nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich. Sie können auch telefonisch oder auf dem Postwege informiert werden. Bitte beachten Sie dazu Frage 1 "Warum richte ich mir einen eigenen Eltern-Login ein?".

Warum erhalte ich keine Benachrichtigungen in meinem Eltern-Login?

Sie erhalten erst dann eine Benachrichtigung, wenn eine Kita-Leitung Ihre Vormerkung bearbeitet hat. Wann eine Kita mit Ihnen in Kontakt tritt, entscheidet die jeweilige Kita-Leitung selbst.

Kann ich meine Daten, beispielsweise meine Adresse, im eigenen Eltern-Login ändern?

Ja, im Eltern-Login können Sie unter dem Menüpunkt "Meine Daten" Ihre persönlichen Daten einsehen und bearbeiten

Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Auf der Anmeldeseite sehen Sie auf der rechten Seite den Link "Passwort vergessen". Klicken Sie auf den Link, geben Sie Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse an und warten Sie die E-Mail ab, die Sie unmittelbar danach erhalten. In der E-Mail befindet sich wiederum ein Link, der eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat. In dieser Zeit müssen Sie auf den Link klicken und ein neues Passwort eintragen. Das alte Passwort verliert damit seine Gültigkeit.

Was passiert mit meinem Eltern-Login, wenn ich einen Vertrag mit einer Kita abgeschlossen habe?

Nach Vertragsabschluss zum neuen Kita-Jahr wird die Vormerkung zum 31.07. gelöscht. Haben Sie jedoch mehr als ein Kind vorgemerkt, können Sie weiterhin den Eltern-Login einsehen und den Status des Geschwisterkindes verfolgen. Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kita unterzeichnet haben, löschen Sie Ihren persönlichen Login auf gar keinen Fall unmittelbar danach. Der Datensatz muss bis zum 31.07. (also bis zum tatsächlichen Start des neuen Kita-Jahres) bestehen bleiben.

Kann ich im Eltern-Login auch eine Kita aus meiner Auswahl löschen?

Nein, sobald die Registrierung abgeschlossen ist, ist das Entfernen einer Kita nur den Systemdaministrator möglich. Alternativ kann die ganze Vormerkung gelöscht werden und Sie erneuern die Vormerkung oder Sie nehmen Kontakt zu den nicht gewünschten Kitas auf und lassen sich für diese eine unterjährige Absage zusenden.

Wie kann ich nachträglich den Betreuungsumfang ändern?

Die Änderung können Sie über Ihren Eltern-Login unter "Meine Daten" vornehmen. Haben Sie keinen Eltern-Login, können Sie unsere Servicestelle Jugendamt oder eine Kita kontaktieren, in der Sie Ihr Kind vorgemerkt haben.

Kann ich meine persönlichen Daten nochmals einsehen?

Ja, über Ihren persönlichen Eltern-Login können Sie Ihre Angaben einsehen. Haben Sie keinen Eltern-Login, können Sie die Angaben auch telefonisch mit unserer Servicestelle Jugendamt abgleichen. Eine genaue Prüfung der Daten bei Dateneingabe im Kita-Navigator ist sinnvoll.

Kann ich mir auch nachträglich einen passwortgeschützen Eltern-Login einrichten?

Ja, bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Servicestelle Jugendamt.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Service-Stelle
Bismarckstraße 21
58256, Ennepetal
Telefon: +49 (2333) 979292
E-Mail: kita-navigator@ennepetal.de

mo. - fr.              08.00 - 12.00 Uhr

mo., mi. + do.    14.00 - 16.00 Uhr

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Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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